Was ist Podologie?
Die Podologie gehört zu den Medizinal-Fachberufen. Der Podologe bzw. die Podologin führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und tritt häufig als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher und Krankengymnast auf.
Der Podologe bzw. die Podologin entfernt nicht nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel.
Er tritt auch als Berater auf, gibt Tipps über die richtige Pflege der Füße und Beine, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente, Verbandmateralien und Entlastungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus ist er in der Lage Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.
Sein Wissen lassen ihn Fußerkrankungen frühzeitig erkennen bzw. erst gar nicht entstehen.
Seit dem 02.01.2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologe, Podologin und Med. Fußpfleger/-in durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige oder als gleichwertig anerkannte Ausbildung nachweisen kann und eine staatliche Prüfung absolviert hat.